Rahmenbedingungen
Kommunen bewegen sich in einem komplexen Geflecht aus Vorschriften und Zielvorgaben. Daraus resultiert für viele Kommunen eine große Herausforderung. Neben den eigenen Zielen, die eine Kommune verfolgt, muss sie Zielevorgaben erfüllen, die von übergeordneter Ebene vorgegeben werden, so z. B. sparsam mit der Ressource Boden umzugehen, Klimaschutzziele zu verfolgen, Biodiversität zu fördern oder einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu führen. Häufig ergeben sich daraus Zielkonflikte in der Steuerung der kommunalen Entwicklung. Würden diese Ziele alle und gleichwertig umgesetzt, käme es zu komplexen, das kommunale Leben lähmenden Zielkonflikten und teilweise zu einer gegenseitigen Blockade.
Strategien der Nachhaltigkeit bestehen von der internationalen bis zur lokalen Ebene. Ziele und dazugehörige Maßnahmen unterschiedlicher internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Strategien müssen nicht zwangsläufig miteinander in Einklang stehen. Aufgrund der Vielschichtigkeit und des hohen Vernetzungsgrades der Themenbereiche können auch innerhalb der verschiedenen Nachhaltigkeitsstrategien Zielkonflikte entstehen, d.h. unterschiedliche Vorgaben und Richtlinien, die jeweils eine nachhaltige Entwicklung fokussieren können sich gegenseitig behindern oder gar ausschließen.
Laut der Definition im Rahmen des Forschungsvorhabens LAZIK N2030 liegt ein Zielkonflikt dann vor, wenn die Entscheidung für eine Lösungsvariante eines Problems die Umsetzung einer anderen Lösungsvariante für ein anderes Problem behindert („Dilemma“). Zielkonflikte können zusätzlich durch unterschiedliche Einzelinteressen in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft untermauert werden. Da die Umsetzung von Strategien und Maßnahmen in letzter Instanz auch Aufgabe der Kommunen ist, treten potenzielle Zielkonflikte der nachhaltigen Entwicklung auf kommunaler Ebene im besonderen Maße zum Vorschein.
In den folgenden Unterkapiteln werden die Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Entwicklung auf den verschiedenen geographischen Maßstabsebenen dargestellt.
Globale Handlungsebene
Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wurde am 25. September 2015 in New York verabschiedet. Das Motto “Transformation der Welt” verdeutlicht den Anspruch der Agenda 2030 grundlegende Veränderungsprozesse in Politik und Gesellschaft anstoßen zu wollen. (Obenland/Martens 2015: 6). Diese Agenda stellt den Orientierungsrahmen bis zum Jahr 2030, um nachhaltige Entwicklung global voranzutreiben.
In der Agenda 2030 haben die Vereinten Nationen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung definiert – die Sustainable Development Goals (SDGs). Diese sind den folgenden fünf Themenschwerpunkten untergeordnet: Menschen, Planet, Wohlstand, Frieden und Partnerschaft.
Zusätzlich wurden zu den 17 SDGs 169 Unterziele entwickelt, die die 17 SDGs konkretisieren. Ein Indikatoren-Katalog zu den 17 SDGs, welcher 232 Indikatoren zur Spezifizierung der Unterziele beinhaltet, wurde im März 2017 verabschiedet (Inter-Agency and Expert Group on SDG Indicators 2017: o.S.). Bis zum Jahr 2030 sollen die SDGs weltweit umgesetzt werden, einige sogar schon bis zum Jahr 2020. Die Agenda 2030 und die SDGs sind eine konsequente Weiterentwicklung u. a. der Agenda 21 (1992) mit ihren Folgeprozessen sowie der Milleniumsziele (2000).
Das Besondere an der Agenda 2030 ist, dass sie für Industrie- sowie für Schwellen- und Entwicklungsländer gleichermaßen gilt und sich dabei nicht nur an alle Regierungen weltweit, sondern ebenso an die Privatwirtschaft, die Wissenschaft sowie die Zivilgesellschaft richtet. Dadurch verdeutlicht die Agenda 2030, dass jeder Mensch in der Verantwortung steht, gemeinsam die Transformation unserer Welt hin zu einer nachhaltigen Lebensweise zu gestalten und umzusetzen (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2017: 7).
Eine große Herausforderung bei der Verwirklichung der SDGs besteht darin, konkrete Schritte zur Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer Ziele abzuleiten und diese gemeinsam mit den unterschiedlichen Interessengruppen umzusetzen. Die SDGs betreffen mehrere Politikbereiche und Themenkomplexe, sodass auch ihre Umsetzung ganzheitlich gedacht und im Sinne einer kohärenten Gesamtstrategie verfolgt werden muss. Dabei müssen Zielkonflikte zwischen einzelnen SDGs überwunden und Einzelinteressen der übergeordneten Strategie der Agenda 2030 untergeordnet werden und so dem Anspruch der Transformation zu einer nachhaltigeren Lebens- und Wirtschaftsweise gerecht zu werden (Martens 2016: 1f.).
Armut in jeder Form und überall beenden
Ca. 11 % der Weltbevölkerung lebt in extremer Armut. Im Jahr 2015 waren es etwa 836 Millionen Menschen. Sie mussten mit weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag auskommen. Die Weltgemeinschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, die extreme Armut bis 2030 komplett zu beenden.
Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern.
Noch immer hungern 795 Millionen Menschen, zwei Milliarden Menschen sind mangelernährt. Hunger ist nicht nur das größte Gesundheitsrisiko, sondern auch eines der größten Entwicklungshemmnisse. Er trägt zu Flucht und Vertreibung bei, fördert Perspektivlosigkeit und Gewalt.
Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern.
Gesundheit ist gleichzeitig Ziel, Voraussetzung und Ergebnis von nachhaltiger Entwicklung. Ihre Förderung ist ein Gebot der Menschlichkeit – sowohl in den Industrie- als auch in den Entwicklungsländern.
Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern
Menschen den Zugang zu Bildung zu verwehren heißt, ihnen ein elementares Menschenrecht vorzuenthalten – und wichtige Entwicklungschancen für den Einzelnen und die Gesellschaft. Bildung befähigt Menschen, ihre politische, soziale, kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation zu verbessern.
Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen
Internationale Studien und Schätzungen belegen: Frauen werden fast überall auf der Welt noch immer benachteiligt und ihrer Rechte beraubt. Die Mehrheit der Armen und der größte Teil aller Analphabeten sind weiblich.
Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten
Ohne Wasser kein Leben! Wir benötigen es als Trinkwasser, aber auch in der Landwirtschaft, um Nahrungsmittel zu produzieren. Die Vereinten Nationen haben daher 2008 den Zugang zu sauberem Trinkwasser als Menschenrecht anerkannt.
Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern
Knapp 80% der weltweit erzeugten Energie stammt immer noch aus fossilen Energieträgern. Aus der Verbrennung fossiler Energieträger entstehen unter anderem Kosten für das Gesundheitssystem durch die Luftbelastung und Kosten durch Klimaschäden, die der Allgemeinheit und nicht nur den Verursachern schaden.
Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
Das Wirtschaftswachstum vergangener Jahrzehnte ist auf Kosten natürlicher Ressourcen und des Weltklimas erfolgt und längst an ökologische Grenzen gestoßen. Es bräuchte mehrere Planeten Erde, wenn alle Menschen ein Leben ermöglicht würde, wie es heute in Deutschland selbstverständlich ist.
Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen
Eine nicht vorhandene oder marode Infrastruktur hemmt die Wirtschaftlichkeit und fördert so die Armut. Beim Aufbau der Infrastruktur sollte der Aspekt der Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen, zum Beispiel durch die Förderung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln.
Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern
In vielen Ländern Asiens und Lateinamerikas haben zwischen 2007 und 2012 die Einkommen der unteren Einkommensgruppen stärker zugenommen als die der oberen. Ein gutes Zeichen, um die Ungleichheit auf der Welt zu verringern.
Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen
Kein Zweifel: das Zeitalter der Städte ist angebrochen. Schon heute lebt über die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten. Doch Städte heizen die Erderwärmung an. Sie sind für jeweils rund 70 Prozent des Energieverbrauchs und der energiebezogenen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich.
Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen
Die Menschheit lebt seit langem über ihre ökologischen Verhältnisse. Dies gilt in besonderem Maße für die Industrieländer und die wachsenden ober- und Mittelschichten in vielen Schwellenländern.
Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen
Wassermangel, Dürre, Wirbelstürme und Überschwemmungen sind nur einige der vielen Folgen des globalen Klimawandels und Ursache für Migration. Derzeit sind etwa 20 Millionen Menschen gezwungen, infolge klimabedingter Ereignisse ihre Heimat zu verlassen.
Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen
Der Schutz der Biodiversität, ihre nachhaltige Nutzung und die gerechte Aufteilung der Nutzungsgewinne ist ein wesentlicher Faktor nachhaltiger Entwicklung. Rund 30 Prozent der weltweiten Fischbestände sind überfischt. Im europäischen Atlantik sind es 63 Prozent und im Mittelmeer bereits 82 Prozent.
Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen
Der Verlust der biologischen Vielfalt nimmt zu, dabei ist sie Grundlage unseres Lebens – und diese wird gerade im rasanten Tempo zerstört. Schätzungen zufolge haben sich 60 Prozent der weltweiten Ökosysteme verschlechtert oder werden nicht nachhaltig genutzt.
Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
Frieden, körperliche Unversehrtheit und Schutz durch ein stabiles Rechtssystem sind unabdingbare Voraussetzungen für nachhaltige Entwicklung und Wohlstand. Zu viele Menschen sind auf zu schwache Institutionen angewiesen und sind ohne Zugang zu Justiz, zu Informationen und zu anderen Grundfreiheiten.
Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben
Die 17 Ziele können nur durch eine starke globale Partnerschaft erreicht werden. Regierungen, die Zivilgesellschaft und Unternehmen müssen gemeinsam an ihrer Umsetzung arbeiten. „Niemanden zurücklassen“, ist das Oberprinzip der Agenda 2030. Die UN-Mitgliedstaaten haben sich darauf verpflichtet, diejenigen zuerst zu erreichen, die am weitesten zurückliegen.
Nationale Handlungsebene - Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung
In der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung Deutschlands festgesetzt, wie das Leitprinzip der Nachhaltigkeit für ihre Arbeit aktuell und zukünftig umgesetzt werden soll. Sie ist die umfassendste Weiterentwicklung der bundesdeutschen Nachhaltigkeitsstrategie seit ihrer Entstehung 2002 und steht im Zeichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN) für nachhaltige Entwicklung. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie bildet den wesentlichen Rahmen für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 und der darin enthaltenen SDGs (Obenland/Martens, 2015: 22). Dafür wurden 67 konkrete Indikatoren beschlossen, die für die Umsetzung der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele für Deutschland besonders relevant sind. Jedem SDG ist mindestens ein Indikator zugeordnet (Bundesregierung 2018: 39).
Landesspezifische Handlungsebene
Einige der Bundesländer haben eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie, in der die Ziele der Bundesnachhaltigkeitsstrategie auf die speziellen Gegebenheiten der Länder runtergebrochen sind. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung aller deutschen Bundesländer und ihrer jeweiligen Strategien (Stand: 13.09.2020)
Bundesländer mit Nachhaltigkeitsstrategien:
Bundesländer ohne Nachhaltigkeitsstrategien:
Berlin:
Hat keine Nachhaltigkeitsstrategie, aber seit 2016 ein Nachhaltigkeitsprofil.
Bremen:
Bremen hat ein Leitbild der Stadt, welches den Zielen einer Nachhaltigkeitsstrategie gleicht.
Dieses Leitbild zielt neben der Schaffung einer ökonomischen, ökologischen und sozialen Balance insbesondere auf die Zusammenarbeit der verschiedenen Ressorts und deren Koordination sowie auf Pilotprojekte.
Hamburg:
Hat keine Nachhaltigkeitsstrategie, aber seit 2017 die Drucksache „Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in Hamburg“.
Mecklenburg-Vorpommern:
Für Mecklenburg-Vorpommern existiert bislang keine Nachhaltigkeitsstrategie. Es ist laut Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 beabsichtigt, eine Strategie für eine nachhaltige Entwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Abstimmung zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes zu erarbeiten.
Bildung für Nachhaltige Entwicklung auf Landesebene
Jedes Bundesland hat seine eigenen curricularen Vorgaben für die jeweiligen Schulfächer, die verbindlich für Lehrkräfte sind. Im Kontext der Ziele auf nationaler und internationaler Ebene ist es daher unabdingbar, dass BNE in diesen Rahmenplänen explizit als Ziel aufgenommen wird.
Eine Übersicht über die BNE-Aktivitäten in den einzelnen Bundesländern, finden Sie hier.
Kommunale Handlungsebene
Die Umsetzung internationaler und nationaler Nachhaltigkeitsziele und -strategien ist auch Aufgabe der Landkreise, Städte und Gemeinden (vergleiche auch Kapitel 28 der Agenda 21 von 1992). Die Landkreise, Städte und (Samt-)Gemeinden sind der Lebensraum für die Mehrheit der Menschen auf der Welt und der Ort, an dem Politik direkt an der Lebenswirklichkeit der Menschen gestaltet wird (ICLEI 2019: o.S.). In den Kommunen bündeln sich nahezu alle Themen nachhaltiger Entwicklung (vgl. z.B.: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 2019: o.S.).
Daher wurde schon 1992 der Anspruch an die Kommunen formuliert, eigene, an die spezifische kommunale Situation angepasste, Nachhaltigkeitsziele zu formulieren. Neben den großen Städten wie München, die eine der ersten war, die sich mit dem Anspruch einer kommunalen nachhaltigen Entwicklung auseinandersetzte, folgten viele weitere Städte unterstützt durch Agenda-Transfer-Stellen, die sich in mehreren Bundesländern entwickelten und zum Ziel hatten, die Kommunen dabei zu unterstützen. Somit waren bundeweit immer mehr Kommunen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung, die sich mit inhaltlichen aber auch prozessualen Fragen befassten, wie die nachhaltige Entwicklung besonders gut zu erreichen sei. Strukturbilder der Kooperation von Einwohner*innen, Politik, Wirtschaft und Verwaltung entstanden und es bildeten sich Managementansätze für eine nachhaltige kommunale Entwicklung heraus.
Als gutes Beispiel können an dieser Stelle die „60 Freiburger Nachhaltigkeitsziele“ erwähnt werden. Angelehnt an die Aalborg Commitments haben Mitglieder des Freiburger Nachhaltigkeitsrates die ersten Freiburger Nachhaltigkeitsziele entwickelt, die im Jahr 2009 als Entscheidungsgrundlage jeglichen politischen Handelns durch den Gemeinderat Freiburgs verabschiedet und im Jahr 2017 fortgeschrieben wurden. Insgesamt 12 Handlungsfeldern werden dabei fünf gleichrangige Ziele untergeordnet, die somit 60 Nachhaltigkeitsziele abbilden. Damit leistet die Stadt Freiburg einen klaren Beitrag auf lokaler Ebene zur Umsetzung der global gültigen Ziele einer nachhaltigen Entwicklung der Vereinten Nationen (Stadt Freiburg 2019: o.S.).
Mit der Agenda 2030 setzen sich in Deutschland die Kommunalverbände für die Umsetzung der Nachaltigkeitsziele, der Sustainable Development Goals (SDGs) ein.
Deutsche Kommunen können sich zu einer Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) bereit erklären. Der Deutsche Städtetag stellt gemeinsam mit dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion für seine Mitgliedstädten deshalb die Musterresolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ zur Verfügung.
Mit der Unterzeichnung der Musterresolution können sich deutsche Kommunen zu einer nachhaltigen Entwicklung vor Ort und weltweit bekennen und signalisieren, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten entsprechende Maßnahmen ergreifen. Das können beispielsweise die Entwicklung kommunaler Nachhaltigkeitsstrategien zur Integration der Sustainable Development Goals (SDGs) in den Verwaltungsalltag sein oder Maßnahmen des entwicklungspolitischen Engagements vor Ort und weltweit (SKEW 2019: o.S.).
Vor allem aber werden sie Teil eines übergeordneten Netzwerkes, in dem sich die Mitglieder gegenseitig bei der Umsetzung der SDGs und der Bewältigung von Herausforderungen unterstützen.
Vertikale Integration der Nachhaltigkeitsstrategien
Besonders wichtig ist es, dass von der Internationalen Ebene bis auf die kommunale Ebene herunter die Integration der Ziele vorangetrieben wird, denn manche Zielkonflikte entstehen auch aufgrund unterschiedlicher Vorgaben auf verschiedenen Ebenen oder nicht abgestimmter Ziele. Nicht selten sind auch Vorgaben auf übergeordneter Ebene auf den unteren Ebenen nicht bekannt, dies reicht von den SDGs über den Green Deal der EU, die Bundesnachhaltigkeitsstrategie, die Landesnachhaltigkeitsstrategien bis auf die Kommunale Ebene. Weiterführende Informationen dazu finden Sie der Website der Bundesregierung mit vielen Empfehlungen und Hinweisen.
Nachhaltigkeitsaktivitäten in den beiden LAZIK N2030 Beispielkommunen
Die beiden Kommunen des Forschungsvorhabens LAZIK N2030 haben unterschiedliche Wege um mit dem Thema Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene umzugehen. Während die Samtgemeine Barnstorf im Hinblick auf Nachhaltigkeit schon eine erfahrene Kommune war, ist die Stadt Sandersdorf-Brehna in diesem Zusammenhang noch unerfahren. D.h. sowohl in der Politik als auch in der Verwaltung war das Thema kaum bekannt. Nachfolgend sind ausgewählte Aktivitäten zu finden, die die jeweilige Kommune bisher umgesetzt bzw. in Angriff genommen hat.
Nachhaltigkeitsaktivitäten der Samtgemeinde Barnstorf
Schon seit vielen Jahren befasst sich die Samtgemeinde Barnstorf mit dem Thema Nachhaltigkeit. Angestoßen wurde dieser Prozess durch das Forschungsvorhaben Gläserne Konversion.
Des Weiteren ist die Samtgemeinde Barnstorf Partnerschaften für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung eingegangen und hat sich zum Schutze der Flächen dem Ziel „Leben Mittendrin“ beschlossen.
Die Samtgemeinde Barnstorf war bislang drei Mal für den Nachhaltigkeitspreis für kleine und mittlere Kommunen in der eigenen Größenklasse nominiert. Leider hat es nie für den ersten Platz gereicht.
Im Jahr 2009 hat die Samtgemeinde ein klimapolitisches Leitbild sowie ein auf nachhaltige Entwicklung orientiertes Leitbild verabschiedet. Im Zuge der Aktivitäten des Forschungsvorhabens LAZIK N2030 wurde Ende 2019, Anfang 2020 das allgemeine Leitbild aktualisiert und es soll 2020 verabschiedet werden. Die Entscheidungen der politischen Gremien müssen im Einklang mit dem Leitbild stehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Samtgemeinde Barstorf.
Nachhaltigkeitsaktivitäten der Stadt Sandersdorf-Brehna
Die Stadt Sandersdorf-Brehna hat erst im Prozess des Forschungsvorhabens LAZIK N2030 Erfahrungen in nachhaltiger Kommunalentwicklung sammeln können. Im Ergebnis wurden im Integrierten Gemeindlichen Entwicklungskonzept (IGEK) Handlungsschwerpunkte in einen Nachhaltigkeitskontext gebettet und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Das IGEK bildet die verpflichtende Grundlage aller kommunalen politischen Entscheidungen.
Im Bereich sozialer nachhaltiger Stadtentwicklung wurde 2019 eine Teilhabemanagerin eingestellt, die Strukturen, Prozesse und Netzwerke zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung schafft. Seit 2018 gibt es zudem einen Jugendbeirat mit dem Ziel, Jugendpartizipation voran zu bringen. Die Jugendlichen waren ebenfalls in das Forschungsvorhaben LAZIK N2030 eingebunden.
Eine weitere Maßnahme ist eine inklusive Bildungskooperation für Schüler*innen mit und ohne Behinderung für Bildung für nachhaltige Entwicklung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Sandersdorf-Brehna.
Schulische Handlungsebene
Schulische Bildung zielt darauf ab, junge Menschen zu befähigen, die Zukunft zu gestalten – für sich selbst und als Mitglied der Gesellschaft. Auch die von den Vereinten Nationen 2015 verabschiedete Agenda 2030 mit der globalen Vision einer „Transformation unserer Welt“ wird mit der Fortsetzung des UNESCO-Weltaktionsprogramms ab 2020 und dem Nationalen Aktionsplan angestrebt. Damit steht Schule vor der Aufgabe, Bildung für nachhaltige Entwicklung zu verankern und insbesondere auch die kommunalen Aufgaben im Hinblick auf die 17 Nachhaltigkeitsziele zu vermitteln. Dies ist eine Anforderung an die Bildung für Nachhaltige Entwicklung, die bisher aber nicht konkreter Bestandteil von Lehrplänen und Schulprogrammen ist.
Ziel soll es sein, dass die jungen Menschen in der Schule einen kritischen und engagierten Umgang mit den großen politischen, ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen unserer Zeit erlernen. Im Verlaufe des Forschungsvorhabens LAZIK N2030 hat sich in besonders eindringlicher Weise gezeigt, dass eine curriculare Verankerung von Nachhaltigkeitswissen und Wissen über kommunale Aufgaben und Herausforderungen sowie Möglichkeiten, sich in die kommunale Politik einzubringen, nicht vorhanden ist. Es muss also ein Ziel sein, BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) und kommunalpolitische Prozesse umfassend curricular zu verankern.
Um Anforderungen und Belange einer nachhaltigen Entwicklung in der schulischen Bildung zu implementieren und zu integrieren, gibt es auf den verschiedenen Ebenen (international, national, Bundesland, Schule) Richtlinien, Programme und Initiativen.
Richtlinien und Programme für die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Schulen
- International: UNESCO-Weltaktionsprogramm BNE und seine Fortführung
Education for Sustainable Development: Towards achieving the SDGs – kurz: ESD for 2030
2015 fiel der Startschuss für das UNESCO-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung. Das fünfjährige Programm (2015-2019) zielte darauf ab, langfristig eine systemische Veränderung des Bildungssystems zu bewirken und Bildung für nachhaltige Entwicklung vom Projekt in die Strukturen hinein zu bringen.
Nach fünf Jahren UNESCO-Weltaktionsprogramm BNE (2015-2019) setzt die UNESCO das Programm fort und fokussiert auf das Erreichen der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele. Mit ihrem Engagement für BNE betont die UNESCO die große Bedeutung der Verankerung von BNE in den globalen Bildungslandschaften und die Bedeutung von BNE für die Erreichung der gesamten Agenda 2030. Somit kommt den Schulen eine wichtige Aufgabe in der Umsetzung der Agenda 2030 zu. - International: UNESCO – Lernziele zu den Nachhaltigkeitszielen
Education for Sustainable Development Goals – Learning Objectives
Die UN-Nachhaltigkeitsziele wurden 2015 verabschiedet. 2017 hat die UNESCO daher in einer Broschüre Lernziele für die einzelnen SDGs herausgegeben, die auch Anregungen struktureller Art beinhaltet. Die übergeordneten Lernziele zum SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ sind direkt anschlussfähig an das Projekt LAZIK N2030 (UNESCO 2017, 32):- Kognitive Lernziele: Die Lernenden verstehen die Rolle von lokalen Entscheidungsprozessen und politischer Beteiligung sowie die Bedeutung, die den „Stimmen für Nachhaltigkeit“ bei der Planung und Politik in ihrer Region zukommt.
- Soziale und affektive Lernziele: Die Lernenden sind in der Lage, ihre Meinung in den öffentlichen Diskussionen lokaler Planungsstrukturen einzubringen und sich für Nachhaltigkeit bei der Infrastruktur, bei Gebäuden und Parkanlagen in der Region einzusetzen sowie langfristige Planungsziele anzustreben.
- Handlungsbezogene Lernziele: Die Lernenden sind in der Lage, an kommunalen Entscheidungsprozessen zu partizipieren und darüber Einfluss auf nachhaltige Veränderungen in ihrer Kommune zu nehmen.
- National: Orientierungsrahmen im Auftrag der KMK und des BMZ, herausgegeben von Engagement Global gGmbH
Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung der Kultusministerkonferenz
Der Orientierungsrahmen wurde von der Kultusministerkonferenz gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung als zweite, aktualisierte und überarbeitete Auflage Juni 2015 herausgegeben. Er dient als Orientierung für die Entwicklung von Lehrplänen und gibt Anregungen für die Umsetzung des Lernbereichs in zahlreichen Schulfächern. - National: Aktionsplan der Bundesregierung
Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung des UNESCO-Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung (2015-2019) Herausgeber: Nationale Plattform Bildung für Nachhaltige Entwicklung, 20. Juni 2017130 Ziele und 349 konkrete Handlungsempfehlungen des Nationalen Aktionsplans sollen in den einzelnen Bildungsbereichen dazu führen, dass Bildung für nachhaltige Entwicklung strukturell in der deutschen Bildungslandschaft verankert wird. Die Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen sind nach den zentralen Bildungsbereichen gegliedert: frühkindliche Bildung, Schule, Berufliche Bildung, Hochschule, non-formales und informelles Lernen/Jugend und Kommunen.
- Bundesländer: Kerncurricula bzw. Bildungspläne
Bildungspläne/Lehrpläne der Länder
Jedes Bundesland hat seine eigenen curricularen Vorgaben für die jeweiligen Schulfächer, die verbindlich für Lehrkräfte sind. Im Kontext der Ziele auf nationaler und internationaler Ebene ist es daher unabdingbar, dass BNE in diesen Rahmenplänen explizit als Ziel aufgenommen wird.
Eine Übersicht über die BNE-Aktivitäten in den einzelnen Bundesländern, finden Sie hier.
Schule vor Ort
- Schulisches Leitbild und schulinterne Curricula
Schulen haben ihr jeweils eigenes Profil und ihre eigene Vision, die das Schulleben prägt. Auch die verbindlichen curricularen Vorgaben der Bundesländer werden in den jeweiligen Fachgruppen diskutiert. Schulinterne Curricula dienen als Orientierung für die Planung der Schuljahre in den jeweiligen Jahrgangsstufen. - Whole Institution Approach – die Schule als Handlungsraum
Der Whole Institution/School Approach ist ein Konzept, das Schule als gesamte Institution einbindet, d.h. BNE wird zu einem Aspekt der Schul- und Qualitätsentwicklung. Beispiele: Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten im Schulprofil (z.B. Umweltschulen, Agenda 21-Schulen, Zukunftsschulen), bei der Führung von Betrieb und Mitarbeitenden, beim Ressourcen- und Energieverbrauch, bei der Entsorgung von Abfällen, bei der Schulverpflegung - Kooperation mit außerschulischen Partner*innen – Schule im Quartier
Durch Kooperationen mit lokalen, BNE-bezogenen Institutionen und Netzwerken gelingt der Brückenschlag in den außerschulischen Raum. Gleichzeitig ermöglichen solche Kooperationen, zu denen auch die Kommune mit ihren BNE-Aufgaben zählt, neue Lernchancen und befruchten das fachliche Lernen.
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Quellen:
Obenland, W./Martens, J. (2015): Die 2030-Agenda – Globale Zukunftsziele für nachhaltige Entwicklung; Hrsg: Global Policy Forum und terre des hommes
Martens, J. (2016): Herausforderungen und Stand der Umsetzung der SDGs auf globaler Ebene. Global Policy Forum.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2017): Der Zukunftsvertrag für die Welt – Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.
IAEG-SDGs – Inter-Agency and Expert Group on SDG Indicators (2017): Revised list of global Sustainable Development Goal indicators.
Bundesregierung (2018): Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie.
ICLEI – Local Governments for Sustainability (2019): Kommunale Nachhaltigkeit.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (2019): Kommunale Initiative Nachhaltigkeit.
SKEW – Service für Entwicklungsinitiativen (2019): Musterresolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten”.
Stadt Freiburg (2019): Freiburger Nachhaltigkeitsziele.