Kommunale Kita vs. ausgeglichener Finanzhaushalt

Zielkonflikte - Beispiele

Kommunale Kita vs. ausgeglichener Finanzhaushalt

Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder ausbauen
oder
Finanzressourcen schonen, um einen ausgeglichenen schuldenfreien kommunalen Finanzhaushalt zu ermöglichen? 

Kernfrage:

Wie kann der weitere Ausbau der sozialen Infrastruktur, insbesondere von kommunal getragenen Kindertagesstätten als kommunale Pflichtaufgabe vor dem Hintergrund eines nach-haltigen Finanzhaushaltes in Sandersdorf-Brehna organisiert werden?

In Sandersdorf-Brehna haben Kindertagesstätten (Kitas) bezüglich ihres Bildungs- und Betreuungsaspektes einen hohen Stellenwert. Daraus ergibt sich ein hoher Qualitätsanspruch.

Hinsichtlich des Betreuungsaspektes strebt die Stadt an, für alle Kinder Betreuungsplätze anzubieten. Eine wohnortnahe und bedarfsgerechte Kinderbetreuung dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sandersdorf-Brehna ist eine ‚Familienfreundliche Stadt‘ und möchte dies auch zukünftig sein. Die Stadt möchte gerechte und gleiche Bildungszugänge sowie durchlässige Bildungsübergänge (z.B. Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule) für die Einwohner*innen, insbesondere für die Kinder gestalten. Soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit haben daher eine hohe Bedeutung in Sandersdorf-Brehna. Geschultes Betreuungspersonal, thematische Schwerpunkte sowie gegenseitige Vernetzung der Kindertagesstätten untereinander und mit der Stadtverwaltung sind dafür eine Grundbedingung. Insgesamt leistet Sandersdorf-Brehna dadurch einen Beitrag zu sozialer Nachhaltigkeit.

Um dies verbindlich zu gewährleisten, erfolgt der Betrieb der Kindertagesstätten in Sandersdorf-Brehna durch kommunale Träger*innen (und nicht durch freie Träger*innen). Ziel ist es, den derzeitigen Standard aufrechtzuerhalten. Aufgrund der, im Vergleich zur freien Trägerschaft, höheren Kosten für die Kommune sowie der Entlastung der Eltern bei den Beitragszahlungen, entsteht für die Stadt ein Defizit im städtischen Finanzhaushalt.

Gesetzlich geregelt ist die Kinderbetreuung auf Bundesebene durch das SGB (Sozialgesetzbuch) und auf Landesebene in Sachsen-Anhalt durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG). Demnach haben Kinder nach Vollendung des 1. Lebensjahres einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Die Bereitstellung der Kita-Plätze ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Dafür erhält die Stadt Sandersdorf-Brehna Finanzpauschalen seitens des Bundeslandes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Die Zuweisungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Bitterfeld sind unzureichend, um die laufenden Kosten der Bildung und Betreuung in den sechs kommunalen Kindertagesstätten mit den Qualitätsanforderungen, wie es in Sandersdorf-Brehna zurzeit üblich ist, zu decken. Im Sinne der Generationengerechtigkeit sind Verschuldungen der Stadt zu vermeiden, da diese die Handlungsmöglichkeiten jetziger sowie zukünftiger Generationen verschlechtern würde. Somit werden die soziale sowie die ökonomische Nachhaltigkeit gefährdet.

Das Problem wird dadurch verschärft, dass die Kindertagesstätten in Sandersdorf-Brehna derzeit zu 100 % ausgelastet sind und die Nachfrage nach Plätzen das Angebot übersteigt. Eine bauliche Erweiterung der Kitas, um mehr Plätze zu schaffen, scheint jedoch nicht sinnvoll, da ab dem Jahr 2025 aufgrund der zu erwartenden Geburtenrückgänge mit einer rückläufigen Nachfrage nach Kindertagesstättenplätzen zu rechnen ist. Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung sind auf kleinräumiger Ebene oft unzureichend in ihrer Genauigkeit. Dies führt zu einer erschwerten Planungssicherheit der Kommune und kann zusätzlich Zuweisungen des Landes minimieren.

Dieser Zielkonflikt betrifft die soziale und ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit.

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